19.10.2023  |  Aktuelles

Energiepark Bad Lauchstädt beteiligt sich an Konsultation für ein Reallaborgesetz durch das BMWK

Die Bundesregierung plant die Schaffung eines Reallabore-Gesetzes, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore und Freiräume zur Erprobung von Innovation schaffen soll. Vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Konsultation durch, bei der auch der Energiepark Bad Lauchstädt um Stellungnahme gebeten wurde.

Als ein bereits bestehendes Reallabor der Energiewende (gefördert im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramm), sind die Unternehmen des Konsortiums hoch erfreut, mit den bereits gemachten Erfahrungen des Energiepark Bad Lauchstädt zur Schaffung eines Reallabor-Gesetzes beitragen zu können, so dass sich für neue Reallabore ideale Forschungsgrundlagen ergeben. Das Konsortium begrüßt die Schaffung eines Reallabore-Gesetzes und die dadurch entstehende Konkretisierung der Rahmenbedingungen von Reallaboren. 

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen als bestehendes „Reallabore der Energiewende“, erachtet das Konsortium die folgenden Punkte als zentral: 

Transparente und umsetzbare Regelungen über die Möglichkeiten der Abweichung von innovationshindernden rechtlichen Vorgaben.

Ein zentraler Bestandteil von innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und Freiräumen für Reallabore sind Möglichkeiten von innovationshindernden rechtlichen Vorgaben abzuweichen. Für die Regelungen zur Abweichung bedarf es einer verlässlichen rechtlichen Grundlage. Die dafür vorgesehenen Experimentierklauseln sollten klare Regelungen enthalten und übergreifende Standards setzen. 

Innovationsfördernde Unterstützungsleistungen der Behörden in allen Projektphasen
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Reallaboren als Testräume für Innovation ist eine Unterstützung durch die zuständigen Behörden von zentraler Bedeutung. Diese sollte in allen Projektphasen, von der Konzeptionierung, Planung und Genehmigung sowie Umsetzung gewährleistet sein.

Schnelle Antrags- und Bewilligungsfahren sowie Flexibilität bei Projektförderung
Ein wesentlicher Faktor für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sind schnelle Antrags- und Bewilligungsverfahren bei Projektförderung. Lange bürokratische Prozesse führen zu Projektverzögerungen, die wiederum zu veränderten Rahmenbedingungen, wie regulatorischen Änderungen oder Kostensteigerungen, führen können. 

Niederschwellige Informationsbereitstellung zu Rahmenbedingungen und Praxisbeispielen  Für eine erfolgreiche Umsetzung von innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen und Freiräumen für Reallabore ist ein einfach zugängliches Informationsangebot für alle Stakeholder von zentraler Bedeutung. Den angekündigten "One-Stop-Shop" für Reallabore erachtet das Konsortium als zielführend.